Über mich

Ich bin am 28. Januar 1959 als Birgit Ehrhardt in der Lutherstadt Eisleben geboren und eine deutsche Politikerin (SED, PDS, Die Linke). Seit dem 26. November 2019 bin ich Präsidentin des Thüringer Landtages.

Von 2009 bis 2012 und erneut seit 2019 bin ich Mitglied des Thüringer Landtages. Zwischen 2012 bis 2014 war ich Landrätin im Landkreis Nordhausen. Im Kabinett Ramelow I (2014–2019) war ich Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft des Freistaates Thüringen.

Leben

Mein Vater war Ökonom, meine Mutter Lehrerin. Beide waren Mitglieder der NDPD.

1975 schloss ich die Polytechnische Oberschule ab. Nach einer Berufsausbildung zur Elektromonteurin war ich von 1977 bis 1982 als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Starkstrom-Anlagenbau tätig. Von 1983 bis 1988 absolvierte ich ein Fernstudium mit dem Abschluss Diplom-Gesellschaftswissenschaftlerin.

Von 1989 bis 1991 arbeitete ich als Erzieherin in einem Kindergarten. Zwischen 1995 und 2004 war ich Mitarbeiterin in einem Wahlkreisbüro. In den Jahren 1991 und 2004 ging ich einer selbstständigen Tätigkeit nach.

Ich bin Mutter zweier Töchter und geschieden.

Abgeordnete

Bei den Landtagswahlen 1999, 2004 und 2009 kandidierte ich jeweils für ein Direktmandat im Wahlkreis Nordhausen I, wo ich jedoch jeweils gegen Egon Primas (CDU) unterlag. 2009 gelang mir, über die Landesliste (Platz 7) meiner Partei, der Einzug ins Parlament. Ich war haushaltspolitische Sprecherin meiner Fraktion. Bei der Landratswahl 2012 im Landkreis Nordhausen konnte ich mich in einer Stichwahl gegen Egon Primas durchsetzen. Daraufhin legte ich mein Landtagsmandat nieder.

Als Direktkandidatin im Wahlkreis Nordhausen I zog ich bei der Landtagswahl in Thüringen 2019 mit 32,3 Prozent in den Landtag ein. Am 26. November 2019 wurde ich mit 52 von 90 Stimmen zur neuen Landtagspräsidentin gewählt. Ich bin damit die erste Parlamentspräsidentin der LINKEN in einem deutschen Bundesland und geborenes Mitglied im Ältestenrat des Parlaments.

Ministerin

Am 5. Dezember 2014 wurde ich im Kabinett Ramelow I zur Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft ernannt. Damit folgte ich auf Jürgen Reinholz (CDU), der das Amt seit 2009 ausübte. Anders als die anderen Kabinettsmitglieder führte ich mein Amt nicht bis Februar 2020 weiter, sondern legte dieses am 26. November 2019 nieder, um Parlamentspräsidentin zu werden.

Transparenz

Abgeordneten- und Aufwandsentschädigungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Abgeordnete

Im Jahr 2020 betrug die monatliche zu versteuernde Grundentschädigung 5976,95 € (§5 Abs.1 ThürAbgG).

Diese Abgeordnetenentschädigung  wird am Ende eines Jahres versteuert. Eine zusätztliche steuerpflichtige Entschädigung erhält der/ die President*in des Thüringer Landtags und die Fraktionsvorsitzenden in Höhe einer einfachen Grundentschädigung. Die Vizepräsident*innen erhalten 28% der Höhe der Grundentschädigung 28% (§5 Abs. 2 ThürAbgG). 

Vorsitzende der parlamentarischen Fachausschüsse sowie die parlamentarischen Geschäftsführer*innen der Fraktionen erhalten eine zusätzliche steuerfreie und ebenfals entfernungsabhängige Aufwandsentschädigung zwischen 406,13 € (von bis zu 20 km) und 583,50 € (ab 120 km), (§6 Abs.3 ThürAbgG)

Jede*r Abgeordnete erhält steuerfreie Pauschalen für allgemeine Kosten, insbesondere für die Unterhaltung eines Abgeordnetenbüros (z.B. Büromiete und -kosten, Porto, Teleton und sonstiges) in Höhe von 1347,30 € und für Mehraufwendungen aus der Tätigkeit am Sitz des Landtages in Höhe von 421,05 € (§6 Abs. 2 ThürAbgG).

Auch anfallende Fahrtkosten in Ausübung des Mandates werden in Abhängigkeit der Enrfernung zwischen Erfurt als Sitz des Landtages  und dem jeweiligen Wohnort bzw. Wahlkreisbüro mit einer steuerfreien Pauschale erstattet. Diese beträgt zwischen 252,83 € (von bis zu 20 km) und 1052,62 € (ab 120 km) (§6 Abs.2 ThürAbgG).

Die Abgeordneten erhalten einen Zuschuss zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (§20 ThürAbgG) und haben das Recht, Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG innerhalb Thüringens frei zu nutzen (§9 ThürAbgG).

Mit den pauschalen Aufwandsentschädigungen sind alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Abgeordnete*r abgedeckt.

Eine steuerliche Geltendmachung von mandatsbedingten Ausgaben (Reisekosten, Arbeitsmittel, Werbungskosten usw.) erfolgt nicht.

Die Höhe der Diäten und Entschädigungen wird Mitte des jeweiligen Jahres nach Erhebung des Landesamtes für Statistik rückwirkend zum 01.01. des laufenden Jahres angepasst.

Die rechtlichen Regelungen und die aktuellen Anpassung sind auf der  Informationsseite des Thüringer Landtages nachzulesen.

 

Auflistung meiner monatlichen Bezüge:

 

Entschädigungen als Landtagspräsidentin:

11.921,14 € (Brutto, ist zu versteuern, Vorauszahlung vierteljährlich 8632,00€)

2.178,35 € (Entschädigung steuerfrei)

Monatliche Entschädigung für kommunale Mandate:

200,00 € Kreistag

180,00 € Stadtrat

225,00 € Verwaltungsrat Sparkasse

 

Monatliche Abgaben:

1.300,00 €  Wahlkreisbüro

1600,00 €  Mandatsabgabe an die Partei DIE LINKE

153,00 €  Mandatsabgabe für kommunale Mandate an die Partei DIE LINKE

300,00 €  Mitgliedsbeitrag DIE LINKE

210,00 €  Alternative 54

540,00 € Krankenkasse

Im Jahr 2020 entrichtete ich darüber hinaus 2400,00 € als Spenden an Vereine aus der Diätenerhöhung.