Einstufung Altenburger Mordfall als Todesfall rechter Gewalt – Wissenschaftliche Untersuchung geboten
Zur heutigen Medienveröffentlichung, dass der gewaltsame Tod eines Mannes im Februar 2020 in Altenburg seitens der Opferberatung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen „ezra“ als weiterer Todesfall rechter Gewalt in Thüringen gezählt werde, erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag:
„Da im Gerichtsprozess zu dem brutalen Übergriff in der Wohnung des Opfers Hinweise auf eine extrem rechte Gesinnung der Täter bzw. eines möglichen Motivs offenkundig wurden, ist die Einstufung von Ezra zutreffend und nachvollziehbar. Wichtig ist nun, diesen Mordfall zusammen mit den weiteren Verdachtsfällen aus Thüringen wissenschaftlich von einer externen unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen, um ein extrem rechtes Motiv zu prüfen und ein realistisches Bild der Ausmaße rechter Gewalt in Thüringen zu gewinnen. Der Landtag hat bereits im November 2018 eine Überprüfung früherer Tötungsdelikte beauftragt. Dies muss nun auch nach den Vorbildern aus Berlin und Brandenburg begonnen und der Fall aus Altenburg in die Überprüfung mit aufgenommen werden.“
Mit dem Beschluss des Landtages vom 9. November 2018 (DS 6/6416) wurden die Weichen für die Überprüfung von Todesfällen rechter Gewalt in Thüringen gestellt, nachdem das Landeskriminalamt Berlin und das Brandenburger Innenministerium eine unabhängige Neubewertung derartiger Delikte beauftragt hatten, bei denen Fälle nachträglich als Opfer rechter Gewalt eingestuft wurden. Grundlage war zum damaligen Zeitpunkt auch die hohe Diskrepanz zwischen den Zahlen von Todesopfern rechter Gewalt, die behördlich anerkannt waren, im Verhältnis zur Erfassung zivilgesellschaftlicher Akteure. Für Hinterbliebene ist die offizielle Anerkennung nicht nur Voraussetzung für Ansprüche auf Entschädigungsleistungen, sondern in erster Linie elementar bei der Verarbeitung des Todes und der Frage, warum ein nahestehender Mensch getötet wurde. König-Preuss abschließend: „Eine solche Aufarbeitung und schließlich auch klare Erfassung derartiger Taten sind wir den Hinterbliebenen schuldig. Eine solche Untersuchung kann zudem helfen, die Einordnung von Tatmotiven durch Ermittlungs- und Justizbehörden in der Zukunft zu verbessern.“
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