Bildungssprecher Wolf: Bekleidungsvorschriften an Schulen eingeschränkt möglich
An einigen Schulen in Thüringen wird immer wieder über die Einführung von Bekleidungsvorschriften diskutiert. Auf Antrag der Fraktionen der rot-rot-grünen Koalition hat sich der Bildungsausschuss mit dieser Frage beschäftigt. Mit Blick auf die gesetzlichen Grundlagen sollte u.a. geklärt werden, wer befugt ist, in dieser Frage Entscheidungen zu treffen.
Zum Diskussionsergebnis im Bildungsausschuss teilt Torsten Wolf, bildungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, mit: „Ganz offensichtlich sind allgemeine Bekleidungsvorschriften für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich unzulässig, wenn die Kleidung nicht gegen die politische Neutralität verstößt oder rechtsradikale, antisemitische oder die religiösen Gefühle beleidigende Zeichen oder Aufdrucke hat. Ebenso können allgemeine Empfehlungen hinsichtlich Schulfarben oder -logos ausgesprochen werden, wenn sich alle Gruppen an einer Schule in der Schulkonferenz auf bestimmte Regeln geeinigt haben. Wenn Schülerinnen und Schüler hinsichtlich ihrer Kleidung, z.B. bei bauchfreien Oberteilen, angesprochen werden, ist der erste Weg zum Vertrauenslehrer oder zur Schulleitung. Wir jedenfalls finden es gut, wenn unsere Schulen auch zukünftig bunt und lebendig sind und rufen die Verantwortlichen vor Ort auf, zurückhaltend und verantwortungsvoll und vor allem die Persönlichkeitsrechte wahrend mit Bestimmungen für die Bekleidung von Schülerinnen und Schülern umzugehen," so Wolf abschließend.
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